Wider die Bewilligungskultur im Netz

re:publica 2015
Politics & Society

Kurzthese: 

Warum GEMA eigentlich die Guten sind und Google am Ende gewinnen wird? Das liegt an der Bewilligungskultur im Netz. So Vielfältig das Urheberrecht, von Musik- und Videostreaming über digitale Bibliotheken bis hin zu Remixkunst und -kultur, überall dominiert im Netz die individuelle Rechteklärung im Einzelfall. Auswege gäbe es zwar, für diese müssten sich aber Kunstschaffende™ und Netzgemeinde™ zusammenraufen. Solange das scheitert, freut sich Google.

Beschreibung: 

Der US-Popstar Tayor Swift begründete die Entfernung ihrer Musik aus dem Repertoire von des Musikstreaming-Anbieters Spotify mit Kritik an der Kostenloskultur im Netz - und das obwohl Spotify entweder Gebühren- oder Werbefinanziert ist. Tatsächlich ist im Internet nicht Kostenlos-, sondern Bewilligungskultur das Problem. Nicht die vielbeklagten Schwierigkeiten mit der Rechtsdurchsetzung, sondern, im Gegenteil, übermäßig starke und vielfältige Möglichkeiten zur individualsierten Rechtsausübung erschweren neue Geschäftsmodelle.

Im Ergebnis bleiben digitale Angebote hinter analogen Pendants zurück. Während jedes Lokalradio vollständigen und legalen Zugriff auf das Weltrepertoire der Musik hat, gibt es keine Streamingdienste mit Vollrepertoire. Aber der Musikbereich ist keine Ausnahme, sondern der Regelfall: ähnliches gilt für Online-Videotheken, für digitale Bibliotheken, für Mashups und Remixkunst sowie für Remixkultur im Allgemeinen.

In all diesen Beispielen gibt es konkrete Beispiele dafür, wie es anders möglich wäre: Webradios könnten Vorbild für Streaming sein, Videotheken für Videostreaming, die norwegische Nationalbibliothek zeigt vor, was im Buchbereich möglich wäre, Musikremixes ließen sich wie Cover-Versionen legalisieren und Remixkultur durch Fair-Use in Europa erlauben. 

Solange Politik und Verwertungsgesellschaften die dafür notwendigen, kleinen Anpassungen aber verweigern, profitiert von der herrschenden Bewilligungskultur die einzige grenzüberschreitend funktionierende Rechteklärungsinstanz im Internet: Google bzw. dessen Tochter YouTube. 

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STG-3
Donnerstag, 7. Mai 2015 - 11:15 bis 11:45
Deutsch
Vortrag
Fortgeschrittene

Speakers

Juniorprofessor für Organisationstheorie