Ja. Der Nachweis muss zwischen November 2014 und Mai 2015 gültig gewesen sein. Ein Studierendenausweis vom Wintersemester 2014/15 ist z.B. ok, einer vom Sommer 2014 nicht mehr.
Ja. Der Nachweis muss zwischen November 2014 und Mai 2015 gültig gewesen sein. Ein Studierendenausweis vom Wintersemester 2014/15 ist z.B. ok, einer vom Sommer 2014 nicht mehr.